VorschriftenCH2012

De VPH

Die Überarbeitung der schweizerischen Strassenverkehrsgesetze in 2012 brachte einige für Elektrovelos relevanten Veränderungen. Sie werden hier zusammengefasst, ohne Anspruch auf vollständige Richtigkeit.

Sommaire

Hintergrund

Die Gesetzgebung bezüglich Elektrovelos erlaubte schon vor 2012 den Betrieb sowohl der bewährten "schnellen" schweizerischen als auch den "langsamen" europäischen Pedelecs. Jedoch gab es Lücken und einige Fahrzeugtypen und Anhänger waren verboten oder nur sehr schwierig zuzulassen. Den Behörden ist es gelungen, viele dieser Lücken zu beseitigen und mit nur wenigen Anpassungen fast alle traditionellen und bisher ausgeschlossenen Typen zu erfassen. Viele der Eigenschaften werden jedoch nicht explizit beschrieben, sondern aus dem Zusammenhang impliziert, so dass die Anwendung schwierig ist. Der Drang zur logischen Vereinheitlichung brachte neue Differenzen zur früheren und zur Praxis in EU-Ländern.

Geschwindigkeiten

Die "langsamen" Elektrovelos dürfen in der Schweiz neu 20 km/h fahren ohne Muskelkraft und sogar ohne Pedale oder ähnliches. Die Behörden machen neu keinen Unterschied zwischen reinen Motorfahrzeugen und Velos. Früher mussten erstere wie in der EU als Mofas zugelassen werden, nur echte Pedelecs waren frei. Der Motor darf zusätzlich zur Muskelkraft zulassungsfrei bis 25 km/h wirken. Pedelec-Fahrer sind also im Vorteil. Dieselbe Regelung gilt für die neue Klasse von Spezialvelos, die im Gesetz aber Leichtmotorräder heissen.

Die "schnellen" Elektrovelos dürfen in der Schweiz neu 30 km/h fahren ohne Muskelkraft. Jedoch müssen Pedale montiert sein. Die Fahrzeuge müssen als Mofas zugelassen und versichert werden. Es gelten Altersbeschränkungen, Bauartsbeschränkungen und neu eine Helmpflicht. Die Behörden machen neu keinen prinzipiellen Unterschied zwischen reinen traditionellen Benzinmofas und Elektromofas. Der Motor darf zusätzlich zur Muskelkraft bis 45 km/h wirken. Pedelec-Fahrer sind also im Vorteil. Früher gab es jedoch wie bei unmotorisierten Velos keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Motorleistungen

Früher waren die langsamen Pedelecs wie heute noch in Europa auf 250 W Dauerleistung beschränkt. Neu sind in der Schweiz 500 W möglich.

Früher waren die schnellen Pedelecs wie heute noch in Europa auf 500 W Dauerleistung beschränkt. Neu sind in der Schweiz 1000 W möglich.

Diese Änderungen folgen zwingend aus der Logik, nicht-Pedelec Elektrofahrzeuge traditionellen Mofas gleichzusetzen.

Die neue Klasse der Spezialvelos (Leichtmotorräder) dürfen Motoren bis 4 kW Dauerleistung verwenden.

Interpretation

Die neu zulässigen Leistungen machen vielen Leuten Angst. Tatsächlich ist die Wirkung kleiner als man meint:

  • Bei ebener Fahrt wächst die Geschwindigkeit wegen des Luftwiderstands nur mit etwa der dritten Wurzel der Leistung. Eine Verdoppelung der Leistung entspricht etwa einer 25% höheren Geschwindigkeit.
  • Die Geschwindigkeiten sind begrenzt. Die neu erlaubten Leistungen bringen auf ebener Fahrt kein höheres Tempo, erlauben jedoch eine schnellere Beschleunigung und eine schnellere Fahrt bergauf.
  • Die höheren Leistungen verlangen eine grössere und somit teurere Batterie, sonst wäre die Reichweite ungenügend. Deshalb entsprechen fast alle heutigen Elektrovelos noch den alten Leistungen.